Der lange Weg zur Integration

Seit März 2019 ist das revidierte Asylgesetz in Kraft. Zwar dauern die meisten Verfahren jetzt nur noch maximal 140 Tage. Doch erst wenn ein Entscheid vorliegt, beginnt die Integration.

Wer in der Schweiz Asyl beantragt, wird seit der Revision des Asylgesetztes, die am 1. März 2019 in Kraft trat, in einem Bundesasylzentrum der sechs Asylregionen untergebracht. Die Mehrheit der Asylsuchenden bleibt während des gesamten Verfahrens dort. Durch die Revision werden die meisten Asylverfahren zwar innerhalb von 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen. Doch nicht alle Asylsuchende erhalten ein beschleunigtes Verfahren. Für diejenigen Asylsuchenden heisst das vor allem eines: Warten. Einerseits bis sie den Entscheid über eine definitive oder vorübergehende Aufnahme in der Schweiz erhalten. Und andererseits bis sie die Sprache lernen können.

 

Rechtsschutz unterstützt im Verfahren

Doch was hat sich durch die Revision verändert? Nachdem die Asylsuchenden im Bundesasylzentrum ihr Antragsformular eingereicht haben, werden sie fotografiert, registriert, ihre Fingerabdrücke erfasst sowie in einem ersten Gespräch zu ihren Personalien angehört. Nach neuem Gesetz erhalten alle Asylsuchenden einen unentgeltlichen Rechtsschutz. Dieser beinhaltet eine Beratungsstelle, die sie über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren aufklärt und als offene Anlaufstelle für Fragen aller Art während ihrer Zeit im Bundesasylzentrum dient. Zudem steht ihnen ein*e Jurist*in als Rechtsvertretung im Verfahren unterstützend zur Seite und gibt gleich zu Beginn eine Einschätzung über die Erfolgschancen auf eine Aufenthaltsbewilligung. Auch stellen der Rechtsschutz und das Staatssekretariat für Migration Dolmetscher*innen für Gespräche und Anhörungen bereit und lassen Formulare in alle Sprachen übersetzen.

 

Ayla Schudel arbeitete von 2017 bis 2020 in der Rechtsberatung im Zürcher Bundesasylzentrum. Mit dem beschleunigten Verfahren sei, so erzählt die Winterthurerin, die Wartezeit nun auf maximal 140 Tage verkürzt, doch nur etwa ein Drittel der Antragsstellenden erhalte auch tatsächlich nach dieser Zeit einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration. In den anderen Fällen besteht entweder eine Erstregistrierung in einem anderen Land, so dass das Dublin-Abkommen zum Tragen kommt, oder die Menschen erwartet ein verlängertes Verfahren von ungewisser Dauer. In einigen Fällen gibt es viele Dokumente, die übersetzt und geprüft werden müssen. So zum Beispiel bei Asylsuchenden, die aus politischen Gründen verfolgt werden. In anderen Fällen sind Abklärungen in den Herkunftsländern nötig, zumal schwerkranke Menschen nicht zurückgeschickt werden, wenn sie dort die nötige medizinische Versorgung nicht erhalten. Oftmals fehlen die Unterlagen auch ganz, dazu zählen vor allem die Ausweispapiere. Nicht alle haben die Möglichkeit, Angehörige in ihrer Heimat zu bitten, diese Dokumente zu organisieren. «Menschen ohne Papiere gehörten für uns zum Alltag», sagt Ayla Schudel. Dafür gebe es verschiedene Gründe: Einige hätten nie Papiere gehabt, sie auf der Flucht verloren oder einem Schlepper abgeben müssen, andere stammen aus Ländern, in denen die Behörden Dokumente ausstellen, welche für die Schweiz als leicht fälschbar gelten.

 

Fokus auf Überwachung

Während all dieser Abklärungen sind die Asylsuchenden auf dem Areal der Bundesasylzentren untergebracht. In diesen neuen Zentren erhalten sie unter einem Dach medizinische Versorgung, Rechtsschutz und ihre Anhörungen, die in den Büros des Staatssekretariats für Migration (SEM) stattfinden. Das sei praktisch, denn es verkürze Wege und mache das Verfahren effizienter, sagt Ayla Schudel. Für sie noch immer unverständlich sei jedoch die generelle Überwachung der Asylsuchenden. So gelten in den Unterkünften Öffnungszeiten, die auch den Erwachsenen vorschreiben, um 20 Uhr – in manchen Asylregionen auch früher – zurück im Zentrum sein zu müssen. Zudem werde jede*r Bewohner*in von uniformierten Sicherheitskräften kontrolliert, bevor sie*er das vorübergehende Zuhause betreten darf. «Diese Sicherheitsvorkehrungen kosten viel, hingegen fehlt den Zentren das Bugdet für Beschäftigungsprogramme», sagt Ayla Schudel.

 

Ob Asylsuchende bereits während des Verfahrens die Möglichkeit haben, Deutsch zu lernen oder über Aktivitäten mit der in der Nachbarschaft wohnenden Schweizer*innen in Kontakt zu kommen, sei vom Standort und den Angeboten des jeweiligen Bundesasylzentrums sowie von lokalen Initiativen wie in Zürich dem Solinetz, der Autonomen Schule oder der Sportegration abhängig. Die Asylsuchenden werden bei Interesse von den Beratungsstellen über Vereinsaktivitäten oder Sprachkurse informiert, müssen sich aber selbst um die Teilnahme an den Programmen kümmern. Geld für Integrationsangebote werde erst gesprochen, wenn sie bleiben dürfen und in ein kantonales Asylheim wechseln könnten, erklärt Ayla Schudel. In den Bundesasylzentren seien die Asylsuchende vor allem mit den Abklärungen der Behörden beschäftigt, müssen Dokumente organisieren oder sich mit den auf der Flucht gemachten, zum Teil traumatischen Erfahrungen auseinandersetzen, so dass die Energie fehlen könne, Integrationsangebote zu besuchen.

 

«Die Menschen machen den Unterschied»

«Oft geht vergessen, dass nach dem Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung der lange Weg der Integration erst beginnt», sagt Gina Peditto. Bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, versucht die Winterthurerin die Asylsuchenden dort zu unterstützen, wo die staatlichen Angebote keine oder nur minimale Hilfe bieten. Gerade verunsicherten oder schüchternen Personen fehle manchmal eine Gotte oder ein Götti, die*der sie an der Hand nehme und auf den ersten Schritten begleite, erzählt die Präsidentin des Vereins Setu-Projects, der sich mit verschiedenen Projekten für Menschen auf der Flucht einsetzt. Gina Peditto füllt damit die Lücke, die entsteht, wenn das Sozialamt zwar Geld für eine Wohnung gesprochen hat, aber keine Ressourcen aufbieten kann, um jemanden bei der Suche, bei der Wohnungsbesichtigung und bei der Bewerbung zu unterstützen. Zwischen den Terminen mit Sozialarbeiter*innen, Ärzt*innen oder Psychiater*innen fehle manchmal eine Person, die zuhöre, mitdenke und vor allem Mut mache.ƒ

 

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